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Leitfaden für Reichsarmee-Einsätze
• Namen von Befehlshabern werden zu Beginn des RA-Einsatzes in der RA-Kaserne bekannt gegeben. Ebenso wird den Soldaten mitgeteilt, welche Aufgaben die eigenen Provinzoffiziere im laufenden RA-Einsatz übernehmen.
• Den Soldaten werden diverse Einsatzhintergründe preisgegeben. Diese umfassen: Einsatzort, Einsatzziel, etwaigen Einsatzzeitraum (ist nur vage bestimmbar) und zudem, welchen und wie vielen Feinden das Reich gegenübersteht. Die Soldaten erhalten zu Beginn des Einsatzes Bescheid über die Regelung der Versorgung.
• Zur Einsatzbesprechung dienen ausschließlich die Räumlichkeiten der Reichsarmee. Einsatzbefehle sind hier zu entnehmen und nicht in den Provinzarmeen. Zentrale Frage- und Informationsthread werden für die Soldaten eingerichtet.
• Soldaten, welche lediglich jeden Tag ihre Klicks erledigen können, erhalten keinen Truppführerposten. Dieser ist mit Verantwortlichkeiten in der Reichskaserne verbunden und bedarf seiner Zeit. „Klickspieler“ können als normale Truppmitglieder am Einsatz teilnehmen.
• Zwischen Reichsmarschall und Bannerheer existiert der Heerführer, welcher gemeinsam mit dem Bannerherren für Fragen der Soldaten als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Heerführer wird vom RM bestimmt. Der Reichsmarschall selbst ist für die Einsatzplanung verantwortlich.
• Von Truppmitgliedern, die stets dem Anführer folgen, ist jeden Tag eine Meldung über die Befehlsbefolgung an den Truppführer zu entsenden. Eine detaillierte Berichterstattung wird jedoch nicht verlangt.
• Einsatzmeldungen der Soldaten werden vom Truppführer gesammelt, vom Melder kontrolliert und dem Bannerherren weiter gegeben. Der Bannerherr sammelt die Meldungen in Form einer Excel-Tabelle und sendet diese an den Schatzmeister.
• Der Melder kontrolliert die Meldelisten des Truppführers, vervollständigt sie gegebenfalls und sendet diese dem Bannerherren. Säumige Soldaten werden von ihm angeschrieben und nach den Hintergründen ihrer Abwesenheit befragt.
• Das Tarnen der Identität von Soldaten während eines RA-Einsatzes ist nicht erforderlich.
• Alkohol im Einsatz: Es sind 2 Bier pro Tag erlaubt, um die Stimmung zu halten. Weiterhin ist ein Kreuz in den Bierkrug zu setzen und es ist strikt verboten andere Soldaten abzufüllen.
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